ÖVAG Hauptversammlung beschließt Spaltung

  • Die Aktionäre der Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft (ÖVAG) haben in der heutigen Hauptversammlung einstimmig Beschlüsse zur Spaltung der ÖVAG und Umwandlung in eine Abbaugesellschaft gefasst: Der Zentralorganisation- und Zentralinstitut-Funktion Teilbetrieb wird auf die Volksbank Wien-Baden AG übertragen; die „Rest-ÖVAG“ wird als Abbaugesellschaft gemäß § 162 BaSAG mit dem Namen immigon portfolioabbau ag fortgeführt.

    Zur Ermöglichung der Spaltung hat die Hauptversammlung einstimmig beschlossen, in der ÖVAG eine vereinfachte Kapitalherabsetzung vorzunehmen, um die aufgelaufenen Verluste und Verlustvorträge aus den vergangenen Jahren durch vorhandenes Kapital zu decken. Konkret bedeutet das, dass das Grundkapital der ÖVAG im Ausmaß von 96,65% von rd. EUR 577 Mio. auf rd. EUR 19 Mio. herabgesetzt wird. Auch das gesamte von der ÖVAG ausgegebene Partizipationskapital wird im selben Verhältnis herabgesetzt.

    Die Neuordnung des Volksbanken-Verbunds, die Spaltung der ÖVAG und die damit verbundene Übertragung des Abspaltungsteils auf die Volksbank Wien-Baden AG werden derzeit geprüft und stehen noch unter dem Vorbehalt der ausstehenden Genehmigung der Bankenaufsicht, der Europäischen Kommission sowie weiterer Behörden und Institutionen.

    ÖVAG-Generaldirektor Stephan Koren: „Ich bedanke mich bei den Eigentümern für Ihre Zustimmung zur Spaltung der ÖVAG, da diese gleichzeitig ein zentraler Teil zur Schaffung des neuen Volksbanken-Verbunds ist. Der Verbund erhält dadurch eine gute Basis, um die zukünftigen Herausforderungen nachhaltig erfolgreich zu bewältigen.“

    Die rechtliche Spaltung der ÖVAG, die Zurücklegung der Bankkonzession durch die ÖVAG und das Ausscheiden der ÖVAG aus dem Haftungsverbund sind für den 4. Juli vorgesehen.

    Rückfragehinweis:
    Petra Roth
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